Unfalltagegeld

In diesem Baustein wird ein Tagessatz vereinbart, der nach einer vereinbarten Karenzzeit im Leistungsfall zur Auszahlung kommt. Es wird zwischen zwei Varianten von Tagegeldern unterschieden:

Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld:

Für jeden Tag eines unfallbedingten, medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalts ist ein Tagessatz fällig. Nach Entlassung wird im Anschluss für die gleiche Zeit, die im Krankenhaus verbracht wurde, ein Genesungsgeld gezahlt.

Unfall-Krankentagegeld:

Bedarf es nach einem Unfall einer längeren Krankschreibung, zahlt der Arbeitgeber lediglich für sechs Wochen das gewohnte Gehalt. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse das deutlich niedrigere Krankengeld. Dieses kann man mit einem Unfall-Krankentagegeld auf das Niveau des gewohnten Einkommens anheben.

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